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Proben unter Coronabedingungen

Leider gibt es für Chorproben und Konzerte durch die Corona-Pandemie eine Reihe von Regeln und Einschränkungen, die zu beachten sind.

„auf Grundlage der gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wissenschaft und Kunst und für Gesundheit und Pflege vom 13.09.2021 ist folgendes Hygienekonzept für Chorproben bindend:

 

  • ab einer Inzidenz von mehr als 35 (trifft für uns zu) müssen wir bei den Proben die 3G-Regel einhalten. Dass bedeutet, dass wir uns von allen Teilnehmern einer Probe (Choristen/Chorleiter/Repetitorin) den Impfstatus/Genesenenstatus/aktuellen Test vorlegen lassen müssen. 
     

  • Die Probe unterliegt nicht mehr einer Beschränkung der Teilnehmerzahl, ein Mindestabstand von 1,5 Meter wird empfohlen, ist aber nicht zwingend erforderlich. Eine Lüftungspause ist ebenfalls nicht mehr zwingend erforderlich, eine ausreichende Lüftung wird empfohlen. 
     

  • Die Testung kann mittels der folgenden Testmethoden durchgeführt werden und muss aktuell sein:
     

    • PCR-Test
      z.B. Jedermann-Testung in lokalen Testzentren oder bei niedergelassenen Ärzt*innen

       

    • Antigen-Schnelltests zur professionellen Anwendung („Schnelltests“)
      z.B. über lokales Testzentrum, Apotheke, ggf. durch betriebliche Testung

       

    • Antigen-Schnelltests zur Eigenanwendung („Selbsttests“)
      Durchführung vor Beginn der Probe unter Aufsicht einer verantwortlichen, geeigneten Person.

​Da niemand weiß, wie sich die Corona-Pandemie entwickeln wird und welche Einschränkungen sich daraus ergeben gilt bis auf Weiteres die altbayerische Weisheit:
nix gwiß woas ma ned

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